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Verordnung

Für die Physiotherapie benötigen Sie einen Verordnungsschein, da wir nur auf Anordnung eines (Fach-)Arztes arbeiten.

Diese Verordnung kann von Ihrem Hausarzt, Orthopäden etc. ausgestellt werden.

Meist werden 10 Behandlungen Physiotherapie (Heilgymnastik) verschrieben. Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist dabei wichtig, dass die Dauer der Verordnung mit der Behandlungsdauer übereinstimmt (wir empfehlen 45 Minuten).

Physiotherapie kann auch als Präventivmaßnahme angewandt werden, in diesem Falle brauchen Sie keinen Verordnungsschein, die Kosten müssen von Ihnen jedoch zur Gänze selbst getragen werden.