physio5haus

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Verordnung

Sie benötigen für eine osteopathische Behandlung eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt. Bitte bringen Sie diese zur ersten, spätestens jedoch zur zweiten Behandlung mit.

Diese müssen Sie nicht bewilligen lassen, da die Kosten für Osteopathie derzeit (noch) nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden (ausgenommen SVA).