physio5haus

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Rückerstattung

Falls Ihnen Ihr Arzt Heilmassage verordnet hat, so können Sie diese Verordnung bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen, um so einen Teil der Massagekosten rückerstattet zu bekommen. Die Höhe der Kostenrückerstattung richtet sich nach Ihrer Krankenkasse.

Für gewerbliche Massagen werden keine Kosten übernommen.