physio5haus

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Rückerstattung

Wenn Ihr Arzt Ihnen Osteopathie verordnet hat, so können Sie derzeit nur von der SVS – Krankenkasse eine anteilige Kostenrückerstattung geltend machen.

Alle anderen Kassen übernehmen derzeit leider (noch) keine Kosten.

Falls Sie eine Zusatzversicherung besitzen, so besteht unter Umständen die Möglichkeit, über diese Versicherung einen Kostenersatz in Anspruch zu nehmen.